Neuer Weblog eines erleuchteten CTU-Agenten, der sich aus der bisherigen Blogosphäre distanziert
3 Nov
Also wenn es um eine Strafe bei einer Tat geht, dann wird diese im Verlauf eines Strafverfahrens geregelt, davon fast unabhängig kann man aber auch ein Zivilverfahren via Zivilklage initiieren, bei der es dann eben nicht um die Strafe, sondern um Schadensersatz, Schmerzensgeld und sonstige Herausgabe von Besitz oder so geht
Wie sich einige sicher noch erinnern können hatte ich ja letztes Jahr einen Vorfall im Schlosspark, bei dem es um zwei Mitbürger mit Migrationshintergrund sowie eine gebrochene Nase und einen gebrochenen Oberkiefer ging und bei dem auch schon das Strafverfahren abgeschlossen wurde
Eine gute Voraussetzung für einen Zivilprozess ist ein rechtskräftiges Urteil eines Strafverfahrens, da das Urteil als bereits geprüfter Beweis für die Schuld des Täters angesehen werden kann
Auf Nachfrage hat mir das Amtsgericht Bensheim jetzt die Adresse der Beklagten mitgeteilt und somit kann ich da jetzt die Klage einreichen…
An diesem Beispiel sieht man zwar das bekannte Vorurteil, dass sich so ein Prozess über Jahre zieht, aber man sieht auch, dass immerhin etwas passiert, früher oder später wird einem geholfen und man kommt hoffentlich zu seinem Recht
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